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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung Oktober 2026

JK Media – Küffner Lukas, Kirchner Jakob GbR
Alte Dorfstraße 26
93309 Kelheim

1. Geltungsbereich

  1. (1)Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der JK Media - Küffner Lukas, Kirchner Jakob GbR (JK Media) und dem Auftraggeber über Erstellung und Betreuung von Websites, Webentwicklung, Hosting, Gestaltung, Printmedien, Fotografie und Video, Texte und Suchmaschinenoptimierung. Die Ziffern 15 bis 20 ergänzen sie für einzelne Leistungsbereiche.
  2. (2)Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt JK Media gesondert.
  3. (3)Regelungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen vor. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn JK Media ihnen in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. (1)Angebote gelten bis zu dem darin genannten Datum. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Diese Bedingungen liegen Angebot und Auftragsbestätigung bei und werden mit der Annahme Vertragsbestandteil.
  2. (2)Geschuldet ist der im Angebot beschriebene Umfang. Optionale Positionen gelten nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt werden; von alternativen Positionen wird genau eine beauftragt. Weitergehende Wünsche bietet JK Media gesondert an oder berechnet sie nach Ankündigung nach Aufwand.

3. Art der Leistung

  1. (1)JK Media arbeitet mit fachlicher Sorgfalt nach dem Stand der Technik. Ein wirtschaftlicher Erfolg wie Platzierungen, Anfragen oder Umsatz ist nicht geschuldet.
  2. (2)Im vereinbarten Rahmen besteht Gestaltungsfreiheit. Geschmackliche Änderungswünsche sind keine Mängel, sondern Korrekturen nach Ziffer 6.
  3. (3)JK Media darf geeignete Werkzeuge, auch mit künstlicher Intelligenz, und sorgfältig ausgewählte Partner einsetzen; die Verantwortung bleibt bei JK Media.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

  1. (1)Der Auftraggeber stellt Unterlagen, Texte, Bilder, Logos und Zugänge zu Domain, Hosting und bestehenden Systemen rechtzeitig und vollständig bereit, soweit sie nicht nach dem Angebot JK Media erstellt oder beschafft.
  2. (2)Auskünfte und Freigaben gibt der Auftraggeber selbst oder eine von ihm in Textform benannte, entscheidungsbefugte Person, und zwar innerhalb von fünf Werktagen.
  3. (3)Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine; Mehraufwand kann JK Media nach Aufwand berechnen.

5. Termine und ruhende Projekte

  1. (1)Die Umsetzung beginnt, sobald Inhalte und Zugänge vorliegen. Termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich so bezeichnet sind.
  2. (2)Ruht ein Projekt aus Gründen beim Auftraggeber länger als 30 Tage, darf JK Media den erbrachten Stand abrechnen, nach drei Monaten das Projekt mit einer Schlussrechnung über die erbrachten Leistungen abschließen. Einarbeitung bei Wiederaufnahme wird nach Aufwand berechnet.

6. Korrekturschleifen

  1. (1)Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelten Änderungswünsche zu einem vorgelegten Stand, übermittelt in Textform, und deren Umsetzung. Später nachgereichte Wünsche fließen in die nächste Schleife ein.
  2. (2)Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, sind enthalten: bei Logo und Corporate Design zwei Entwurfsrichtungen und zwei Schleifen an der gewählten; beim Webdesign ein Entwurf mit zwei Schleifen und nach der Umsetzung eine an der fertigen Website; bei Printmedien und Texten zwei Schleifen; bei Fotografie und Video eine an Bildauswahl oder Schnittfassung.
  3. (3)Weitere Schleifen berechnet JK Media nach vorherigem Hinweis nach Aufwand. Ein grundlegend anderes Konzept nach Freigabe einer Richtung ist ein neuer Entwurf. Mängelbeseitigung ist stets kostenfrei und zählt nicht als Schleife.

7. Freigaben und Abnahme

  1. (1)Zwischenergebnisse wie Entwurf, Textfassung oder Druckvorlage gibt der Auftraggeber in Textform frei. Spätere Änderungen daran sind Korrekturen nach Ziffer 6.
  2. (2)Nach Fertigstellung fordert JK Media in Textform zur Abnahme auf und setzt eine Frist von zehn Werktagen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert; auf diese Folge weist JK Media hin. Sie gilt auch als abgenommen, sobald der Auftraggeber sie produktiv nutzt, etwa eine Website auf seinen Wunsch live geht oder ein Druckauftrag erteilt wird.
  3. (3)Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; JK Media beseitigt sie im Rahmen der Mängelrechte.

8. Vergütung und Zahlung

  1. (1)Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Aufwand berechnet JK Media zum Stundensatz des Angebots, ersatzweise zum gültigen Stundensatz, im Takt von 15 Minuten, auf Wunsch mit Nachweis.
  2. (2)Ohne eigenen Zahlungsplan im Angebot werden Projekte zu 50 Prozent mit Freigabe des Designentwurfs und zu 50 Prozent mit Abnahme oder Übergabe berechnet; ohne Designentwurf, etwa bei Fotografie, wird die erste Hälfte mit Auftragserteilung fällig. Kosten Dritter wie Druck, Lizenzen, Bildrechte, Domains oder Hosting berechnet JK Media gesondert, soweit nicht im Pauschalpreis enthalten; Druckkosten sind vor dem Druckauftrag zu zahlen.
  3. (3)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Danach kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug; es gelten Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Bis zum Zahlungseingang darf JK Media weitere Arbeiten zurückstellen.
  4. (4)Der Auftraggeber ist mit Rechnungen als PDF per E-Mail oder als E-Rechnung einverstanden. Laufende Leistungen kann JK Media per SEPA-Lastschrift einziehen, wenn ein Mandat erteilt ist; angekündigt wird mindestens einen Tag vorher, meist mit der Rechnung. Kosten einer Rücklastschrift trägt der Auftraggeber, soweit er sie zu vertreten hat.
  5. (5)Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Kündigt er ein Projekt vor Fertigstellung, richtet sich die Vergütung nach § 648 BGB.

9. Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. (1)Das Urheberrecht an allen Leistungen bleibt bei JK Media. Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung, bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
  2. (2)An dem eigens für ihn geschaffenen Erscheinungsbild, also Gestaltung, Logo, Texten, Bildern und Druckvorlagen, erhält der Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte, auch zur Bearbeitung durch Dritte.
  3. (3)Am Programmcode der Website und an individuell entwickelten Funktionen, Anwendungen und Schnittstellen erhält er ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Er darf ihn nutzen, umziehen und durch Dritte anpassen lassen; übertragbar ist das Recht nur zusammen mit der Website oder dem Geschäftsbetrieb. Verkauf, Lizenzierung, Überlassung an Dritte und Verwertung als Grundlage eigener oder fremder Produkte sind ausgeschlossen. JK Media darf eigene Lösungen und Programmteile weiterverwenden, nicht aber Erscheinungsbild und Inhalte des Auftraggebers.
  4. (4)Für Fremdbestandteile wie Schriften, Bildlizenzen und offene Softwarekomponenten gelten die Bedingungen der Anbieter. Offene Gestaltungs- und Layoutdateien sowie nicht gewählte Entwürfe verbleiben bei JK Media; ihre Herausgabe kann gesondert vereinbart werden.

10. Referenzen

  1. (1)JK Media darf das Projekt mit Namen und Logo des Auftraggebers, Bildschirmfotos, Abbildungen und einer kurzen Beschreibung als Referenz zeigen, auf der eigenen Website, in sozialen Medien und Präsentationen.
  2. (2)Auf der Website des Auftraggebers darf JK Media im Fußbereich einen dezenten Hinweis mit Link auf die eigene Website setzen, etwa „Website von JK Media“.
  3. (3)Der Auftraggeber kann beidem jederzeit in Textform widersprechen. JK Media entfernt die Hinweise dann in angemessener Frist; bereits Gedrucktes bleibt unberührt. Aufnahmen erkennbarer Personen und vertrauliche Inhalte zeigt JK Media nur mit Einwilligung.

11. Inhalte Dritter, Vertraulichkeit, Datenschutz

  1. (1)Der Auftraggeber sichert zu, dass seine Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen Gesetze verstoßen, und stellt JK Media von daraus hergeleiteten Ansprüchen frei. Für Aufnahmen von Personen holt er die nötigen Einwilligungen ein.
  2. (2)Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen vertraulich, auch nach Vertragsende.
  3. (3)Verarbeitet JK Media personenbezogene Daten im Auftrag, etwa bei Hosting oder Betreuung, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

12. Mängelrechte

  1. (1)Mängel sind in Textform nachvollziehbar zu beschreiben; JK Media beseitigt sie zunächst durch Nacherfüllung.
  2. (2)Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

13. Technische Umgebung, Bestandssysteme und Fehlersuche

  1. (1)Geschuldet ist die Funktion in der technischen Umgebung bei Abnahme, also mit den dann eingesetzten Versionen von Serversoftware wie PHP, Hosting, Erweiterungen, Schnittstellen und Browsern. Spätere Änderungen, etwa die Umstellung der PHP-Version durch den Hoster, das Ende der Unterstützung einer Version, Tarifwechsel oder neue gesetzliche Vorgaben, sind kein Mangel und nicht von JK Media zu verantworten. Die Anpassung ist Teil einer Betreuung, soweit vereinbart, sonst wird sie nach Aufwand berechnet. Ohne Betreuung überwacht JK Media weder Server noch Versionen.
  2. (2)Sicherheitslücken in Software, die JK Media nicht selbst entwickelt hat, etwa in PHP, Webserver, Datenbank oder Erweiterungen, sind kein Mangel der Leistung; ihre Beseitigung obliegt Hersteller und Hoster. Bei Betreuung ergreift JK Media nötige Schutzmaßnahmen bis zur vorübergehenden Abschaltung der Website, auch ohne vorherige Rücksprache. Die Bereinigung nach einem Angriff und Einsätze ohne Betreuung werden nach Aufwand berechnet.
  3. (3)Arbeitet JK Media an bestehenden Websites, Systemen oder Code Dritter, verantwortet JK Media nur die eigenen Änderungen. Fehler, Sicherheitslücken und veraltete Bestandteile des vorgefundenen Bestands sind kein Mangel der Leistung.
  4. (4)Liegt die Ursache eines gemeldeten Fehlers nicht in der Leistung von JK Media, sondern etwa beim Hoster, bei Eingriffen Dritter oder in Inhalten des Auftraggebers, kann JK Media Fehlersuche und Behebung nach Aufwand berechnen, wenn der Auftraggeber die Ursache hätte erkennen können oder JK Media vorher auf die Kosten hingewiesen hat.

14. Haftung

  1. (1)JK Media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. (2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JK Media nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber vertrauen darf, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. (3)Für Datenverlust haftet JK Media nur bis zu dem Umfang, der bei einer Datensicherung nach dem Stand der Technik entstanden wäre. Für Dienste Dritter, die JK Media nicht selbst schuldet, etwa Hosting, Mail, Plattformen und Schnittstellen, und für höhere Gewalt steht JK Media nicht ein.
  4. (4)Der Auftraggeber prüft nach dem Livegang und regelmäßig, ob Buchungen, Formulare und andere Funktionen arbeiten, und meldet Störungen unverzüglich. Schäden, die so vermieden worden wären, ersetzt JK Media nicht.
  5. (5)Schadensersatzansprüche gegen JK Media verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen von Absatz 1.

15. Websites

  1. (1)Websites werden für aktuelle Versionen verbreiteter Browser auf Desktop und Mobilgeräten umgesetzt. Domain und Hosting laufen auf den Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
  2. (2)Nach vollständiger Bezahlung übergibt JK Media alle Zugangsdaten und auf Anforderung den Programmcode in der abgenommenen Fassung, während einer Betreuung in der aktuellen.
  3. (3)Impressum und Datenschutzerklärung erstellt JK Media, sofern beauftragt, nach den Angaben des Auftraggebers und ohne Rechtsberatung; mit der Abnahme liegen Richtigkeit und Aktualisierung bei ihm, eine anwaltliche Prüfung wird empfohlen. Ob Barrierefreiheit gesetzlich gefordert ist, klärt der Auftraggeber; geschuldet ist sie nur nach Vereinbarung.
  4. (4)Ohne Betreuung geht die Website mit der Abnahme in die Verantwortung des Auftraggebers über, einschließlich Aktualisierung, Datensicherung und Überwachung. Für Folgen unterlassener Wartung, von Eingriffen Dritter oder Änderungen am Hosting haftet JK Media nicht.

16. Betreuung, Hosting und laufende Leistungen

  1. (1)Der Umfang einer Betreuung ergibt sich aus dem Angebot, etwa technische Aktualisierung, Datensicherung, Überwachung und kleinere Änderungen im vereinbarten Rahmen. Darin verantwortet JK Media den technischen Betrieb. Inhalte und Rechtstexte bleiben beim Auftraggeber. Neue Funktionen und Folgen von Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter sind nicht enthalten.
  2. (2)JK Media bearbeitet Meldungen an Werktagen zeitnah; eine bestimmte Reaktionszeit oder Verfügbarkeit gilt nur, wenn vereinbart. Bei Sicherheitsvorfällen gilt Ziffer 13 Abs. 2; JK Media informiert den Auftraggeber.
  3. (3)Laufende Leistungen haben eine erste Laufzeit von zwölf Monaten und laufen danach unbefristet, kündbar von beiden Seiten mit drei Monaten Frist zum Monatsende in Textform. Monatliche Leistungen werden, wenn nicht anders angeboten, nachträglich zum Monatsende berechnet. Nicht genutzte Stundenkontingente verfallen zum Ende des Abrechnungszeitraums. Preisanpassungen kündigt JK Media drei Monate vorher in Textform an; der Auftraggeber kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
  4. (4)Bei Zahlungsverzug kann JK Media die Leistungen nach Ankündigung mit 14 Tagen Frist aussetzen und, wenn JK Media das Hosting stellt, die Website nach erneuter Ankündigung mit gleicher Frist vom Netz nehmen. Die Daten bleiben erhalten, nach Zahlung geht die Website wieder online. Bei Verzug mit zwei Monatsvergütungen kann JK Media außerordentlich kündigen.
  5. (5)Nach Vertragsende und Ausgleich offener Rechnungen stellt JK Media Daten und Sicherungen der Website bereit und unterstützt den Umzug gegen Aufwand. Drei Monate danach löscht JK Media die Daten.

17. Webentwicklung

Bei individuell entwickelten Funktionen, Anwendungen und Schnittstellen ist die im Angebot beschriebene Funktion geschuldet, eine technische Dokumentation nur, wenn vereinbart. Ausfälle und Änderungen von Schnittstellen Dritter sind kein Mangel (Ziffer 13). Einen vollständigen Schutz vor Angriffen schuldet JK Media nicht.

18. Gestaltung und Printmedien

  1. (1)Für Logos und Marken prüft JK Media keine Schutzrechte Dritter und keine Eintragungsfähigkeit; eine markenrechtliche Recherche ist gesondert zu beauftragen.
  2. (2)Mit der Druckfreigabe verantwortet der Auftraggeber Inhalt, Rechtschreibung und Angaben. Farbabweichungen zwischen Bildschirm, Proof und Druck sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zehn Prozent der Auflage sind keine Mängel. Lieferzeiten der Druckerei sind nur verbindlich, wenn JK Media sie zusagt. Offensichtliche Mängel sind binnen fünf Werktagen nach Erhalt anzuzeigen.
  3. (3)Lässt der Auftraggeber selbst drucken, schuldet JK Media druckfähige Daten nach den Vorgaben der Druckerei, nicht das Druckergebnis.

19. Fotografie und Video

  1. (1)Sagt der Auftraggeber einen Termin weniger als 48 Stunden vorher ab, darf JK Media entstandene Kosten und 50 Prozent des Honorars für den Termin berechnen; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm offen. Wetterbedingt ausfallende Termine werden kostenfrei verlegt.
  2. (2)Geliefert werden ausgewählte und bearbeitete Aufnahmen. Rohdaten und nicht ausgewählte Aufnahmen gehören nur dazu, wenn es vereinbart ist.

20. Suchmaschinenoptimierung und Online-Marketing

Geschuldet sind die vereinbarten Maßnahmen, nicht deren Ergebnis. Platzierungen hängen von Suchmaschinen und Wettbewerb ab.

21. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform, es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kelheim, soweit gesetzlich zulässig. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten die übrigen.